Listen

Description

Ab dem 01.07.2020 soll zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche und des Publikationsbereichs ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % eingeführt werden. Damit sollen die Gastronomie und Hotellerie, kulturelle Veranstaltungen und Leistungen sowie Printmedien und E-Books im Zeitraum von 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 % besteuert werden. Diese Preisreduktion muss jedoch nicht an den Kunden weitergegeben werden.

In dieser Folge gibt euch unser Experte Stefan Steibl einen guten Überblick über diese COVID-19 Maßnahme.

Steueraffe - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at