„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ So steht es im Bundesurlaubsgesetz. Und dort geht es um Dauer, Zeitpunkt, Abgeltung, aber auch nicht um alles. Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Details regeln. Welche das sind, wie sich die 2019 geänderte Rollenverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirkt und was Kommunikation damit zu tun hat, darüber sprechen wir in der letzten Folge vor der Sommerpause.