Nein, eine Rechnung als PDF, eingescanntes Papier oder digitales Foto ist keine E-Rechnung. Und zwar ab 2025. Dann mag man gerne digitales Dokument dazu sagen, aber mehr auch nicht. Mit der E-Rechnung gilt XML, ein strukturierter Datensatz und Maschinenlesbarkeit. Was Unternehmen nun tun sollten, welche Ausnahmen und Übergangsfristen es gibt und was das eigentlich mit Viva la ViDA zu tun hat, darüber sprechen wir in der aktuellen Ausgabe des DATEV-Podcast.