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Ob bei Gesichts- oder Laser­behandlungen, Permanent-Make-Up oder Peeling-Anwendungen – manchmal sind Fehler unvorhersehbar. Eine Kundin bekommt nach einer Gesichtsreinigung Hautausschlag und muss ärztlich behandelt werden. Oder: Einer Deiner Mitarbeiter stellt den Laser bei der Behandlung eines Kunden zu stark ein, sodass dessen Akne-Narben sich noch verschlimmern. In solchen Fällen bist Du gesetzlich dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden – sprich für die ärztlichen Behandlungs­kosten und das Schmerzensgeld – aufzukommen. Es gibt eine Menge Versicherungen doch welche ist die Richtige als Kosmetiker/Kosmetikerin oder allgemein in der Beautybranche?

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