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Du möchtest deine Mitarbeiter und deren Familien unterstützen und gleichzeitig finanziell profitieren?

Dann ist die Erholungsbeihilfe genau das Richtige!

Ab 2024 kannst du deinen Mitarbeitern bis zu 156€, deren Ehepartnern 104€ und jedem Kind 52€ steuerfrei zukommen lassen.

Dieser Betrag ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei, was bedeutet, dass deine Mitarbeiter den vollen Betrag erhalten, während du auf pauschal besteuerte Kosten Einsparungen erzielen kannst.

Die Erholungsbeihilfe muss zweckgebunden eingesetzt werden und dient ausschließlich der Erholung deiner Angestellten. Es ist eine fantastische Möglichkeit, das Wohlbefinden zu fördern und gleichzeitig die Bindung zu deinen Mitarbeitern zu stärken. Warum also nicht diesen steuerfreien Zuschuss anstelle des herkömmlichen Urlaubsgeldes anbieten, sodass deine Mitarbeiter mehr von ihrem Geld haben?

Denk daran, die Freigrenzen einzuhalten, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.