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Der Gesetzgeber hat in den letzten Monaten im Rahmen eines Schreibens des Bundesministerium der Finanzen die steuerlichen Grundlagen für die Besteuerung der Kryptowährungen aufgezeigt.
In diesem Zusammenhang gab es aber immer noch die eine oder andere unklare Position.
Ein paar dieser Positionen wurden nunmehr klar gestellt.
Allerdings ist das selten gut für den Steuerpflichtigen.
Euch trifft leider fast immer die Beweislast und immer die Verpflichtungen, entsprechende Aufzeigungen und Unterlagen zu archivieren.
Daher reingehört und aufgepasst, damit Euch später nicht das Thema Kryptowährungen auf die Füße fällt!