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Die Kommunikation per Whatsapp, Telegram & Co ist herrlich einfach.

Aber wusstest Du, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen diese Daten auch mit angefordert werden können? Und das nicht nur, wenn Du darüber verkaufst.

Sondern auch wenn wesentliche Kommunikation darüber erfolgt.

Die Finanzverwaltung kann dieses, sofern kein Verkauf über SocialMedia erfolgt, nur mit richterlichen Beschluss durchsetzen, aber im Rahmen von Prüfungen wird es trotzdem versucht.

Und wenn solche Daten preis gegeben werden, dann dürfen Sie auch verwertet werden!

Das kann böse Folgen haben, vor allem wenn es dort um nicht erklärte Einnahmen oder private Aufwendungen, die fälschlicherweise als Betriebsausgabe behandelt wurde geht!

Also seit vorsichtig und hört aufmerksam zu!