In Italien darf der Nachname eines Kindes nun nicht mehr automatisch der des Vaters sein. Auch in Deutschland gibt es Nachholbedarf beim Namensrecht. Vorgelesen von taz-Leserin Gabriele. Mehr vorgelesene taz-Texte im Telegram-Kanal: t.me/tazAudio – Mitmachen/Feedback: vorgelesen@taz.de