Man darf am Feiertag nicht zu verbrennendes Öl als Leuchtmittel
benutzen. R. Jischmaël sagt: Man darf wegen der Ehre des
Schabbat den Abfall von Pech nicht benutzen. Die Weisen erlauben
alle Öle: Leinöl, Nussöl, Rübenöl, Fischöl, Koloquintenöl,
Abgfall von Pech und Nafta. R. Tarfon sagt: Man darf nur
Olivenöl als Leuchtmittel benutzen.