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Unter „Cyberwar“ werden die Durchführung und die Abwehr von Attacken über das Netz verstanden. Im militärischen Sinne ist dies spätestens seit dem Kosovo-Krieg fester Bestandteil einer sogenannten „hybriden Kriegsführung“, de facto verschwimmen aber die Grenzen zwischen staatlich veranlassten, internetbasierten Versuche zur Destabilisierung, Sabotage und Manipulation sowie kriminellen Erpressungsversuchen und Hackern mit einer Vielzahl von ganz eigenen Motiven. Dabei tummeln sich auch viele Privatfirmen, Cyber-Söldner und Kriminelle im zumindest mittelbaren Staatsauftrag. Auf allen Seiten, Tag für Tag. Egal ob in Kriegs- oder Friedenszeiten.

Damit einher geht auch die Frage, in welcher Zuständigkeit die Abwehr solcher Angriffe liegt. Der Begriff „Cyberwar“ legt nahe, dass dies beim Militär verortet werden sollte. Viele Experten warnen aber davor und begründen auch, warum Sie dies eher bei den zivilen Sicherheitsbehörden sehen. Das hat auch viele weitere Auswirkungen, bis hin zu Rechtsfolgen im Schadensfall und Versicherungsthemen.

Alleine schon die Verletzbarkeit kritischer Infrastruktur und auch die möglichen Folgen von Cyberattacken und Erpressungen erfordert Anstrengungen: Bewusstsein, Achtsamkeit, Schutzmaßnahmen, Monitoring und Know-how. Aber nicht nur in Kriegszeiten, sondern permanent. Es geht ja um Stabilität und Versorgungssicherheit und auch um Schutz vor Erpressung und Cyber-Terrorismus.

Es gibt keinen „humaneren“ Krieg über das Netz. Ein Krieg, auch ein Cyber-Krieg, ist kein Computerspiel. Waffen, auch Cyberwaffen, sind und bleiben potenziell tödlich oder verursachen entsprechende Folgen. Und es gibt gerade auch aus Deutschland Initiativen, dass Cyberoperationen nicht im völkerrechtsfreien Raum passieren dürfen. Eine wichtige Frage dabei: Müssen wir auch Cyber-Attacken völkerrechtlich wie einen Kriegsakt behandeln und kann es passieren, dass dann ein Hackerangriff plötzlich den gerade ja wieder so heiß diskutierten NATO-Bündnisfall auslöst?