Am 18. März hat der Bundestag der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Damit ist die bisherige Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Nach einer Übergangsregel heißt es nun seit dieser Woche, dass die Maskenpflicht im Handel und auch darüber hinaus weitgehendst verschwindet. Die politische Entscheidung und auch der Stichtag zur Umsetzung erfolgen in einer Hochinzidenzphase und basieren nicht auf einem Ende der Corona-Pandemie, sondern auf juristischen Einschätzungen aufgrund einer geringeren Gefahr für das Gesundheitswesen. Der Bundesgesundheitsminister ist wie viele Mediziner und Virologen besorgt und appelliert an Handel und Bürger. Doch die Maske ist für viele Menschen ein Symbol für zwei Jahre Pandemie-Belastungen und Einschränkungen. Und entgegen allen Umfragen wäre es mehr als optimistisch zu erwarten, dass auf breiter Front weiter freiwillig eine Maske genutzt wird. Unser Verhältnis zur Maske kann man bestenfalls als Hass-Liebe bezeichnen – obwohl sie uns über zwei Jahre ein treuer Begleiter war.