Mehr Einfluss auf die Gestaltung und Qualitätssicherung von Therapie nehmen zu können, das wünschen sich Heilmittelerbringerinnen und -erbringer schon lange. Für die Hebammen und die Pflegeberufe wird das immer greifbarer: Im Mai hat die Regierung den Entwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen, mit dem die ambulante Versorgung in Deutschland verbessert werden soll. Darin ist vorgesehen, dass Hebammen und die Pflegeberufe künftig im G-BA ein Antrags- und Mitberatungsrecht erhalten. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, begrüßt die Entwicklung. Aber sie macht auch deutlich, dass es viel mehr als nur einen Sitz im Gremium braucht, um nachhaltig arbeiten zu können. Und vielleicht, so Vogler, müsse der G-BA in seiner Struktur selber mal überdacht werden.
**Weitere Infos zum Thema:**
[https://www.up-aktuell.de/podcast/gekommen-um-zu-bleiben-was-koennen-heilmittelerbringer-von-der-pflege-lernen]
[https://www.up-aktuell.de/aktuell/2024/05/auch-fuer-heilmittel-beteiligung-statt-stellungnahme-jetzt.html]
[https://deutscher-pflegerat.de/]