Zum Jahreswechsel gibt es eine Änderung für Heilmittelpraxen: Ab dem 1. Januar 2025 müsst Ihr in der Lage sein, elektronische Rechnungen – also E-Rechnungen – zu empfangen und zu verarbeiten. Klassische Papierrechnungen oder Rechnungen im PDF-Format sind nur noch bis Ende 2026 zulässig. Doch was genau ist eine E-Rechnung eigentlich, und was bedeutet diese Neuerung konkret für Therapiepraxen? Dazu hat up-Herausgeber Ralf Buchner die Steuerexpertin Anette Hoffmann-Poeppel eingeladen. Sie erläutert, worauf Ihr Euch als Praxisinhaber:innen jetzt vorbereiten solltet. Viel Spaß beim Zuhören!
Du möchtest mehr zum Thema erfahren? Melde Dich gleich für den up-webcast am 27.11.24 an.
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