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Wie können Heilmittelerbringer bei den Heilmittel-Richtlinien, also der Gestaltung von Therapie im GKV-Kontext, mitwirken? Dafür benötigen sie in jedem Fall mehr Rechte als bislang im G-BA. Für die Hebammen und die Pflege ist das jetzt in einem Gesetzentwurf vorgesehen. Die Heilmittelerbringer werden darin nicht berücksichtigt. Wir haben neun Heilmittelverbände nach ihrer Meinung gefragt und zwei davon waren für Gespräche offen. Dafür vielen Dank - in diesem Fall an Christiane Sautter-Müller von Logo Deutschland.