Heilmittelpraxen sind grundsätzlich zunächst nicht gewerbesteuerpflichtig, weil sie ihre Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und nicht aus einem Gewerbe beziehen. Was aber, wenn Du Deine Praxis von jemandem übernehmen lassen möchtest, der keine therapeutische Ausbildung hat? Oder wenn Du in der Praxis Produkte wie Hilfsmittel verkaufst? Im Podcast erläutert der Steuerfachmann Philipp Kahnert, welche Regeln wann zu beachten sind.