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Sie hätte bereits Realität sein können: die Blankoverordnung für Heilmittel, formal „Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung“. Mittlerweile ist unklar, ob sie überhaupt kommt. Denn aus dem Bundesgesundheitsministerium ist nun ein Papier aufgetaucht, das die Streichung der Fristen zur Verabschiedung dieser Verträge vorsieht. Keine Frist, kein Handlungsdruck, meint up-Herausgeber Ralf Buchner. Ein Kommentar.