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Plant Gesundheitsminister Lauterbach die Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung?
Lange hatten die Heilmittelerbringer dafür gekämpft: Keine Koppelung ihrer Vergütungen mehr an die Entwicklung der Grundlohnsumme.
Mit dem 2019 vom Bundestag verabschiedeten TSVG sollte künftig eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Vergütung von Therapie möglich werden, deren Grundlage die Entwicklung der Personal- und Sachkosten darstellt. Dem Vernehmen nach könnte das schon bald wieder nicht mehr gelten: Um die Finanzen der Krankenkassen zu entlasten, gibt es offenbar Überlegungen, die Grundlohnsummenbindung wieder einzuführen. up-Herausgeber Ralf Buchner kommentiert: