Das Urteil des OLG Karlsruhe schlug im Maklermarkt wie eine Bombe ein: Vergleichsportale wie in diesem Fall Verivox seien verpflichtet, Policen zu empfehlen, die für den Kunden günstiger sind, selbst wenn Makler diese weder vermitteln können noch für den Abschluss vergütet werden.
Aber was heißt das in der Praxis? Makler müssten also z. B. auf ein Angebot der HUK hinweisen und beraten, selbst wenn sie das technisch gar nicht vermitteln könnten. Wie soll das gehen? Was muss man als Vermittler befürchten, wenn man selbst die Auswahl einschränkt? Und kommt so ein Provisionsverbot durch die Hintertür? Im Podcast haben wir dazu heute David Bastanier von der Kanzlei Bastanier und Schmelzer eingeladen, der uns die Fragen beantwortet und uns dieses Urteil und die Auswirkungen auf den Maklermarkt einmal näherbringt.