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Ab 30. Dezember 2025 (bzw. 30. Juni 2026 für Kleinstunternehmen) müssen Unternehmen, die Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk oder Holz in der EU handeln, lückenlos nachweisen, dass ihre Lieferketten keine Entwaldung nach 2020 verursachen und rechtkonform sind. Verstöße führen zu Bußgeldern (bis 4 % des EU-Umsatzes), Produktverboten und Reputationsrisiken.

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