Das Landgericht in Bonn hat diese Woche zwei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt. Auch wenn das Strafmaß recht mild ausgefallen ist, weil die beiden Betroffenen als Kronzeugen aussagten, ist es doch ein wichtiges Urteil. Ein Gericht hat damit festgestellt, dass die Cum-Ex-Geschäfte eine Straftat darstellen und Betroffene sich nicht mehr auf die vermeintliche Legalität ihrer sicher nicht legitimen Handlungen rausreden können. Dennoch zeigen manche Betroffenen keine Ansätze von Reue oder Einsicht.