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Jedes Jahr führt die ITSG bei den Softwareherstellern im Bereich Lohn eine Qualitätskontrolle der systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramme durch. Dabei wird untersucht, ob die Software den gesetzlichen Bestimmungen für das Melde- und Beitragswesen der sozialen Sicherung und zu den unterschiedlichen Verfahren entspricht. Auf der Website der ITSG heißt es dazu weiter: „Die Systemuntersuchung besteht aus der Systemprüfung, den Pilotprüfungen und der permanenten [...]

Der Beitrag Interview mit Herrn Möller (ITSG) erschien zuerst auf hsp Handels-Software-Partner GmbH.