Bei der "Drei-Objekt-Regelung" sind die Immobilien in Spanien und auf Mallorca mit zu berücksichtigen! Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat im Januar 2022 (Az. 8 K 8008/21) die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nicht gewährt, weil die Grundstücksverwaltung des Unternehmens den Bereich der reinen Vermögensverwaltung verlässt und gewerblichen Charakter annimmt. Bestätigt der Bundesfinanzhof diese Entscheidung, würde der Grundsatz der Abschirmwirkung einer Kapitalgesellschaft für bestimmte steuerliche Fragestellungen ein weiteres Mal eingeschränkt werden. Weitere Infos unter: https://willipedia.plattes.net/news/detail/achtung-bei-der-drei-objekt-regelung-neues-fg-urteil