Revolutionäre Änderungen bei „LEX BECKHAM“: Seit dem 1. Januar haben wir in Spanien ein neues, an die heutige Zeit angepasstes Gesetz. Einige Vorteile: - Lohneinkünfte bis zu 600.000,00 Euro werden mit einer Flatrate von nur 24 Prozent besteuert. - Nicht das Weltvermögen unterliegt der spanischen Vermögensteuer, sondern nur noch das in Spanien belegene Vermögen. - Es lässt sich verhindern, dass die deutsche Wegzugsteuer anfällt bzw. zu zahlen ist. - Wenn Sie in Spanien das Regime „Lex Beckham“ nutzen und sonst nirgends ansässig sind, kann Ihnen beispielsweise ein Gewinn aus Dubai steuerfrei zufließen. FAZIT: Durch die neue Gesetzgebung können Sie für einen Zeitraum von ca. sechs Jahren einen attraktiven Schnupper-Wegzug nach Mallorca gestalten.