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Mit der verbindlichen Auskunft V2420-22 vom 22. November 2022 hat uns die spanische Ministerialabteilung für Steuern (DGT) bestätigt: Sofern eine Kommanditgesellschaft (KG) die Inhaberin einer Immobilie in Spanien ist, unterliegt der Gesellschafter nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aufgrund seiner Anteile nicht der Vermögensteuer. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, auf die wir in dieser Folge eingehen.