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Durch sogenannte Mieterstrommodelle können Mieter günstigeren und lokalproduzierten Photovoltaikstrom bekommen. Diese Projekte profitierten bislang von einer Sonderregelung im Energiewirtschaftsgesetz. Durch diese Sonderregelung für sogenannte Kundenanlagen kann Mieterstrom günstiger an Mieter verkauft werden. Der ARD Radioreport Recht behandelt in dieser Ausgabe einen Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Sommer. Der Beschluss hat für Unklarheit unter Anbietern von Mieterstrom gesorgt. Welche Projekte können nun noch von der Sonderregel profitieren? Was bedeutet der Beschluss für neue Mieterstromprojekte? Und wie kann eine im November vom Bundestag verabschiedete Übergangsregel die Rechtsunsicherheit auflösen? Das beantwortet im Radioreport unter anderem Thorsten Müller, Jurist und Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.
ARD Radioreport Recht
Redaktion und Moderation: Philip Raillon