Mit dem "Albanien-Modell" wollte Italien Asylverfahren vereinfachen. Geflüchtete, die in Italien Asyl wollen, aber voraussichtlich keinen Anspruch darauf haben, wurden in Asyllager nach Albanien gebracht. In Schnellverfahren - innerhalb von 28 Tagen – sollte Italien über die Asylanträge entscheiden. Danach sollten es für die Asylbewerber direkt von Albanien aus in ihre Heimatländer zurückgehen – ohne die EU je betreten zu haben. Die Schnellverfahren sind rechtlich aber nur zulässig, wenn die Geflüchteten aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen. Welche Länder das sind, dürfen die EU-Staaten grundsätzlich selbst festlegen. Unter welchen Voraussetzungen ein Land als "sicher" eingestuft werden kann und inwiefern Gerichte diese Einstufung überprüfen können, hat jetzt der EuGH geurteilt.
ARD Radioreport Recht
Redaktion und Moderation: Egzona Hyseni