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Dr. Maria Otto, am 6. August 1897 in Weiden in der Oberpfalz geboren, gelang im Dezember 1922 noch nie Dagewesenes: Als erste Frau in Deutschland erhielt sie die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Aber wer war Dr. Maria Otto eigentlich? Welche Hindernisse musste sie auf dem Weg zur Zulassung überwinden? Warum wollte sie als Rechtsanwältin tätig sein? Und wie war die Situation für Juristinnen in den 1920er Jahren? Diese und weitere Fragen besprechen wir mit unserer Interviewpartnerin Prof. Dr. Marion Röwekamp (Mexiko-Stadt) im ersten Teil unserer Doppelfolge zum Thema „100 Jahre Anwältinnen“.