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Lange galt: Der „Syndikus“ ist ein Nullum. Erst das „Syndikusgesetz“ hat 2016 Klarheit für angestellte Anwältinnen und Anwälte in Unternehmen geschaffen. Warum der DAV für (und die Kammern gegen) Syndizi waren und wie das Bundessozialgericht 2014 zum Katalysator wurde, erfahren Sie in dieser Folge von zuRechtgehört! Anwaltsrecht mal als Krimi.