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„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland“ – so urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits 2010. Realität ist aber, dass die Überwachungsintensität durch staatliche Stellen immer weiter zugenommen hat. Die Ampelkoalition will daher mit einer Überwachungsgesamtrechnung feststellen, wie sehr bürgerliche Freiheiten bereits heute eingeschränkt sind. Zudem sieht der Koalitionsvertrag die Schaffung einer Freiheitskommission vor, die bei zukünftigen Sicherheitsgesetzgebungen berät und Freiheitseinschränkungen evaluiert. Wie erfolgsversprechend diese Maßnahmen sind und wie in Zukunft eine bessere Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gelingen kann, das haben wir mit Lea Voigt (Bremen) und Prof. Dr. Mark A. Zöller (München) besprochen.