Unternehmer und Selbständige müssen die Sondervorauszahlung am 10.02.2021 bezahlen - für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer und den Voranmeldungen. In Corona Zeiten läuft das anders, und es gibt Geld zurück. Die Tipps und Tricks erkläre ich in diesem Podcast! Den Podcast gibt's auch als Video auf www.LedererLaw.tv