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Was passiert dann? Geht das zu korrigieren? Oder gilt: Vertippen geht, Verklicken aber nicht? Dazu gibt's ein neues Urteil. Was drinsteht verrate ich heute. Sei dein eigener Anwalt! Hol dir dein Rechtsdokument zum Umgang mit dem Finanzamt 🇩🇪🇬🇧🇬🇷🇮🇹🇹🇷 https://pepperpapers.de Den Podcast gibt's auch als Video auf www.taxpro.tv Die Kapitelmarker:

00:00 Intro

01:20 Der Gerichtsprozess

03:39 Das sagt das Finanzamt

04:11 Das Urteil

06:53 Verklickt = Vertippt?

07:15 Ist das noch zeitgemäß?

09:02 Oder Vertippt = Verklickt?

09:34 Ist das rechtskräftig?

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Die Quellen zum Podcast:

Der Paragraf 173a Abgabenordnung:

https://www.gesetze-im-internet.de/ao1977/_173a.html

Das Urteil in erster Instanz: Finanzgericht Niedersachsen, Aktenzeichen 9 K 203/21

https://finanzgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/newsletter-13-2022-vom-23-november-2022-216351.html