Die Frist 31. Dezember beim Bundesanzeiger ist knallhart. Das ist der Termin zur Veröffentlichung für den Jahresabschluss. Andernfalls drohen saftige Strafen. Diese Frist ändert sich in der Coronakrise. Wie das geht - die Tipps und Tricks erkläre ich in diesem Podcast. Den Podcast gibts auch als Video auf www.LedererLaw.tv
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Die Links zum Podcast und zum Video:
§335 Handelsgesetzbuch:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__335.html
Pressemitteilung Bundesamt für Justiz vom 16.12.2020:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Presse/Archiv/2020/20201216.html?nn=3452270