Gute Nachrichten für Unternehmer und Selbständige: Die Frist am 10. wird verlängert. Das gilt für den 10. Januar und für weitere Monate in 2021. Das verschafft Luft, vor allem für die wichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen für November und Dezember 2020. Die sollten passen zu den Anträgen auf Novemberhilfe und Dezemberhilfe. Die genauen Fristen erkläre ich in diesem Podcast! Den Podcast gibts auch als Video auf www.LedererLaw.tv
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Der Link zum Podcast:
Der §193 Bürgerliches Gesetzbuch:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__193.html