In dieser Sitzung ging es um den Datenschutz beim BND. Die erste Zeugin war Frau Gabriele Löwnau, welche das Referat V bei der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) leitet. Im Fokus der Befragung standen 2 Prüfbesuche Ihres 8,5 Stellen starken Referats bei der BND-Außenstelle in Bad Aibling. Der erste davon im Oktober 2013, dem Jahr der Snowden-Enthüllungen. Bei der Vernehmung der Zeugin, die sehr offen aussagte und bemüht wirkte, kamen wieder einmal Mängel in Kontrolle und Aufsicht des BND zu Tage. Auch stellte die Zeigin bei den Besuchen Ihres Referats Datenlöschungen fest. Dies ist in sofern brisant, da der Ausschuss ein Löschmoratorium beim BND bewirkt hat, um den Aufklärungsauftrag in vollem Umfang erfüllem zu können.
Die zweite heute angehörte Zeugin, Christina Polzin, war Referatsleiterin im Referat 601 des Bundeskanzleramt. Als Juristin war Ihre Abteilung u.a. für die juristische Bewertung von Maßnahmen der G-10 Kommission, aus Sicht des Bundeskanzleramts, zuständig. In der Anhörung stellte sie heute u.a. klar, an welchen Stellen sie die viel besprochene "Weltraumtheorie" des BND nicht vertrat und warum Ihre Rechtseinschätzung sich nicht gegen höheren Instanzen durchsetzen konnte. Insbesondere gegenüber Ihrem Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt, Günther Heiß.